B1 – Vegetationsbrand: Schönauer Straße

Anrainer bemerkten am Donnerstag aufsteigenden Rauch auf einem landwirtschaftlich genutzten Areal in der Nähe der Schönauerstraße. Wie sich zeigte, handelte es sich jedoch nicht um einen Vegetationsbrand: es wurden auf einem Grundstück trotz aufrechtem Abbrandverbotes gem. Waldbrandverordnung u.a. Holzteile abgebrannt. Das Feuer wurde abgelöscht. Die Polizei war ebenfalls mit vor Ort.